WILLKOMMEN bei humanes RECHT & OPEN JUSTICE

Die von den älteren Generationen (vor)gelebten Werte sind prägend für die nachfolgenden Generationen. Gegenseitiger Respekt, die Würdigung der zwingenden und unteilbaren Koexistenz von Rechten und Pflichten zwischen allen mit Intelligenz und Vernunft ausgestatteten Lebenwesen - der Mensch behauptet ein derartiges Lebewesen zu sein, sein Verhalten läßt oft anders vermuten - sind in unserer Gesellschaft zwar nicht ganz UNBEKANNT jedoch trotzdem FREMD.

Kinder haben das fundamentale und unbestreitbare Recht auf
Mutter und Vater.

Wußten Sie, dass

  • in Österreich seit Mitte der 90er-Jahre jährlich ca. 20.000 Kinder von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind und
  • mehr als die Hälfte dieser Kinder binnen zwei Jahren jeglichen Kontakt zu ihrem zweiten Elternteil verlieren?1
Dem Beziehungsabbruch ist ein Kind hilflos ausgeliefert, er geschieht entgegen seinem Willen, entgegen seiner Natur. Entweder entfernt sich ein Elternteil von ihm, oder ein Elternteil wird auf Betreiben des anderen entfernt; der Verlust der Bezugsperson liegt außerhalb der Macht des Kindes.

Können Sie sich vorstellen, dass

der Kontaktabbruch vielfach nur dadurch zustande kommt, weil

  • Gesetze, insbesondere die Gerichtspraxis des alleinigen Sorgerechts meinungsbildend wirken2,3;
  • mit dem alleinigen Sorgerecht vielfach ein Elternteil aus seiner Elternrolle entlassen wird und als chancenloser Betroffener von vornherein „den Hut draufhaut“;
  • der "entsorgte" Elternteil zugleich mit dem gemeinsamen Kind gedemütigt und mit diesem (besitzbezogen und instrumentalisierend) sanktionslos ausgegrenzt wird;
  • der ausgegrenzte Elternteil zum Kind oft deutlich mehr Respekt und Einfühlungsvermögen entgegenbringt als der sogenannte erziehungsberechtigte (erziehungsbefähigte?) Elternteil indem er die Be-Er-Ent-Ziehungskur, dh. die Gehirnwäsche seines Kindes nicht verschlimmern will;
  • Justiz und Behörden bei der unhaltbaren Dauer ihrer Verfahren blind sind für die unaufhaltbare Entwicklung der Kinder und ihren natürlichen altersbedingten Bedürfnissen, welche von Natur aus auf die Verfügbarkeit von zwei Eltern ausgerichtet sind;
  • Kindern nur zugehört wird, wenn sie sprechen, ihnen aber keine Aufmerksamkeit geschenkt wird, wenn sie das für sie Unaussprechliche sagen wollen: „Ich will Papa und Mama haben.“

Die vorsätzlich betriebene Entfremdung eines Elternteils gehört zu den schlimmsten Katastrophen, die Kinder erleben können.
So sind die im deutlich überwiegenden Ausmaß gegen den Vater gerichtet stattfindende "Instrumentalisierung" der Kinder, die "gezielt exekutierte" Vaterentfremdung und der definitive Vaterverlust für jedes Kind und späteren Erwachsenen mit wesentlichen Entwicklungs-Defiziten verbunden und bringen ein oft dramatisches Lebensschicksal mit sich.

Dem gemeinsamen Kind einen Elternteil zu verweigern und zu entziehen ist PSYCHISCHE FOLTER!
  1. 1. Studie von Prof. Max Haller: "Kinder und getrennte Eltern" Inst.f.Soziologie, Univ.Graz, 1992.
  2. 2. Udo Jesionek, Wiener Jugendgerichtshof, in den Salzburger Nachrichten, 19.Jän.1998
  3. 3. weshalb nicht nur bei getrennten Eltern, sondern auch in gemeinsamen Haushalten der Umgang mit Kindern (Pflege und Erziehung) zum gesellschaftsprägenden Rollenbild, dh. als „Privileg“ von Frauen und Mütter abgetan, umgekehrt aber von diesen vehement verteidigt wird.

Petition GEMEINSAME OBSORGE

Ereignis-Datum: 
Thursday, December 9, 2010 - Thursday, June 30, 2011

das Recht des Kindes auf Mama und Papa

Die Diskriminierung und Instrumentalisierung von Kindern in Scheidungs- und Obsorgeverfahren findet einfach kein Ende – Wir machen weiter mobil, das Generationen-Drama muss endlich erkannt und der Willkür Einhalt geboten werden.

Kinder haben das fundamentale und unbestreitbare Recht auf Mutter und Vater.

Der definitive Verlust eines Elternteils und so auch die Vaterentfremdung gehören zu den schlimmsten Katastrophen, die Kinder erleben können. Vaterlosigkeit bringt für jedes Kind und späteren Erwachsenen sehr häufig ein dramatisches Lebensschicksal mit sich.

So kann für jedes Kind entwicklungspsychologisch sinnvoll grundsätzlich immer nur von geteilt getragener elterlichen Verantwortung bzw. von "gleichteiligen" elterlichen (Für-)Sorgepflichten die Rede sein. Zur "gesamtheitlichen" Förderung des gemeinsames Kindes sind die geschlechterspezifisch konkurierenden und gerade deshalb sich ergänzenden Talente beider Elternteile zwingend erforderlich.

Erlauben und gönnen Sie Ihrem Kind doch stolz auf seine beiden Eltern sein zu dürfen.

Der Empfang im Parlament am 9.Dezember 2010

Ereignis-Datum: 
Thursday, December 9, 2010
News & Events Referenz: 
Petition GEMEINSAME OBSORGE

Herr NR-Präsident Neugebauer nimmt sich Zeit für das Anliegen besorgter Eltern - Ausnahmezustand im Österreichischen Familienrecht.
Er nimmt gerne die Unterstützungserklärungen von mehr als 650 besorgter Staatsbürger in Empfang und verspricht, sich auch für diese Anliegen unserer Kinder einsetzen zu wollen. Erfreut zeigte er sich über das Weiterführen der Petition.
Für die Interessen der beiden jüngsten Delegationsmitglieder, die siebenjährige Sara und der fünfjährige Samuel, hatte sich der sportinteressierte Politiker im Besonderen Zeit genommen.

Causa Mag. Herwig Baumgartner - Berufungsverhandlung am OLG-Linz

Ereignis-Datum: 
Tuesday, March 8, 2011

Was wird die Öffentlichkeit am 8.3.2011
"Im Name der Republik"
zur Kenntnis nehmen dürfen?
VTS-Logo_250x250.gif

Wie weit ist Absurdistan wahrhaftig entfernt ?